Sprachkurse

Fremdsprachenkorrespondenz

Ziel

Als Prüfungsteilnehmer sind Sie in der Regel Berufspraktiker. Sie weisen durch die öffentlich-rechtliche Prüfung vor der IHK Düsseldorf nach, dass Sie außenwirtschaftsbezogene, kaufmännische Texte fachgerecht übersetzen können und in der Lage sind, Schriftstücke selbstständig zu formulieren und zu gestalten – ganz gleich, ob Geschäftsbriefe, E-Mails oder Memos – sowie anspruchsvolle Geschäftstelefonate zu führen. Mündlich können Sie Ihre fundierten außenwirtschaftlichen Kenntnisse kompetent und selbstständig in der Fremdsprache ausdrücken.

Inhalte

Wer die Prüfung besteht, hat bewiesen, dass er in der fremden Sprache eine breite Palette von Situationen problemlos meistern kann: Neben allgemeiner Unternehmenskommunikation sind das Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen, Angebotsabgaben, Auftragsbearbeitungen, Umgang mit Zahlungsverkehr und Inkasso sowie Erschließen und Pflegen von Absatzmärkten. Um den Anforderungen zu genügen, müssen die Teilnehmer kaufmännische und interkulturelle Qualifikationen mitbringen. So sollten sie sich mit ländertypischen Besonderheiten bestens auskennen. Dazu gehören unter anderem Unternehmensorganisationen und -formen im Ausland, Globalisierung, Lieferbedingungen (Incoterms), Zahlungsbedingungen (etwa Akkreditive), Rechte und Pflichten aus Kaufverträgen, Transportarten, Spediteure, Versandpapiere, Handels- und Zollpapiere, Versicherungswesen und Zahlungsmittel sowie internationale Organisationen.

Einstufung

Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework (CEF) des Europarates. Die Fremdsprachenprüfungen der IHK Düsseldorf prüfen neben der gewählten Fremdsprache stets auch die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache, entweder als Ziel- oder Ausgangssprache. Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus. Die IHK entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.

Derzeit bietet Lingua Solutions nur Prüfungen für Fremdsprachenkorrespondenten Englisch an.

 

Die Prüfungsfächer setzen sich wie folgt zusammen:

Schriftlich:

  • Übersetzung eines fremdsprachigen Textes
  • Übersetzung eines deutschen Textes
  • Verfassen eines fremdsprachigen Geschäftsbriefes
  • Beantwortung einer fremdsprachigen Korrespondenz
  • Schriftliche Zusammenfassung einer fremdsprachigen Nachricht in der deutschen Sprache

Mündlich:

  • Gespräch in der Fremdsprache
  • Geschäftstelefonat in der Fremdsprache

Bestehensregelung: Die Qualifikationsschwerpunkte in den einzelnen Handlungsbereichen sind gesondert zu bewerten. Aus der Bewertung der jeweiligen Qualifikationsschwerpunkten ist der Durchschnittswert für eine Benotung des Handlungsbereichen zu bilden. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Qualifikationsschwerpunkten wenigsten ausreichende Leistungen erzielt hat.

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist Voraussetzung.

 

Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.